Generell nur bei Vorwind starten. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind, wegen Turbulenzgefahr.
Helmpflicht in den Fluggeländen der Lenggrieser Gleitschirmflieger.
Der Pilot muss zwingend eine gültige Flughaftpflichtversicherung besitzen.
Die Nordseite des Höhenrückens Brauneck–Benediktenwand ist zum Schutz von Wildtieren mit mindestens 150 Metern über Grund zu überfliegen.
Gastregelung: Das Lösen einer Landekarte an der Kasse der Bergbahn gilt als Tagesmitgliedschaft und berechtigt zu Starts und Landungen. Eine Karte enthält fünf Landungen und muss für jeden Flug entwertet werden. Wer zu Fuß aufsteigt, gilt ebenfalls als Tagesmitglied.
Für gewerbliche Tandemflüge gilt Anderes: Dafür ist eine Mitgliedschaft im Lenggrieser oder im Tegernseer Gleitschirmclub nötig, dazu eine jährliche gesonderte Genehmigung und pro Passagier ein Abschnitt der Landekarte.
Es gilt die Flugbetriebsordnung des DHV in der jeweils gültigen Fassung.